Wednesday, July 16, 2014

Änderung des Feiertagsgesetzes zur Abschaffung des Tanzverbots

Änderung des Feiertagsgesetzes zur Abschaffung des Tanzverbots

Sehr geehrte Heidelberger Politiker, und Mitbürger
mit dieser Petition wird gefordert, eine Änderung hinsichtlich der Tanzverbote im Gesetze über die Sonn- und Feiertage zu veranlassen. 

In Bremen hat das geklappt!

"§6 Abs. 2 des Bremischen Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (Brem.GBl. S. 115), zuletzt geändert durch Änderung von Zuständigkeiten vom 22. Juni 2004 (Brem.GBl. S. 314), besagt: „Öffentliche Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, sind verboten.“ Darüber hinaus werden die konkreten Zeiten „am Karfreitag von 0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr, am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr bis 24 Uhr“ genannt. 

Da ein Verstoß gegen diese Regelungen als Ordnungswidrigkeit angesehen wird, müssen Veranstaltungen bei denen getanzt wird, an den genannten Tagen schließen oder ihren Gästen das Tanzen verbieten. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Es wird darum gebeten, den Karfreitag sowie Totensonntag aus §6 Abs. 2 des Feiertagsgesetzes zu streichen. 

Mit Ausnahme des Verbotes öffentlicher Tanzveranstaltungen am Volkstrauertag handelt es sich bei allen in §6 erwähnten Tagen um christliche Feier- und Trauertage. Die Schutzwürdigkeit dieser Tage geht zurück auf Art. 140 GG i. V. m. § 139 WRV, welcher „(…) die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich schützt.“ Hierbei ist zu beachten, dass dieses Gesetz aus dem Jahre 1919 stammt. 

Eine Abschaffung des Tanzverbots hat keine negativen Folgen. Wäre das Tanzen an allen Tagen erlaubt, so hätte dies keine Auswirkungen auf die Religionsausübung derjenigen, die aufgrund ihres Glaubens an den genannten Tagen nicht tanzen möchten. Die geforderte Gesetzesänderung verpflichtet niemanden einer Tanzveranstaltung beizuwohnen, wohingegen die aktuelle Gesetzeslage konfessionsübergreifend allen das Tanzen untersagt.

In der Schweiz hob zuletzt das Kanton Luzern (2010) das Tanzverbot auf (http://www.lu.ch/download/gr-geshaefte/2007-2011/b_144.pdf). Es folgte damit den Entscheidungen anderer Kantone, die bereits in den letzten Jahren das Tanzverbot ganz oder teilweise aufgehoben haben: Kanton Aargau (1998: Verbot nicht mehr zeitgemäß), St. Gallen (2004), Schaffhausen (2006: generelles Tanzverbot kaum mehr vertretbar) und Zug (2004: einschränkende Bestimmungen für die hohen Feiertage nicht mehr zeitgemäß, wird von einem großen Teil der Bevölkerung nicht mehr verstanden)."

Das Gesetz benötigt eine Anpassung an die heutige Lebensrealität der Bewohner Heidelbergs. Es würde zudem eine Arbeitsentlastung für Polizei und Stadtamt darstellen und Heidelberg eine Vorreiterrolle im Süden der Bundesrepublik Deutschland einnehmen lassen.

Der Inhalt kommt von Maurice Mäschig aus Bremen via Email, wurde angepasst, herzlichen Dank.

Deswegen:

Tanzverbote abschaffen aber Feiertage beibehalten oder auf den folgenden Sonntag verlegen. Es würde sich auch anbieten, die kirchlichen Feiertage alle auf den nächst folgenden Sonntag zu verlegen und die dadurch entstandenen freien Tage auf die ersten Tage der Sommermonate bzw. ab  (1.) Mai, damit klar bleibt, wann wo wer frei hat.

Dies unterstütze ich.

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